Mediation

Mediation

Aus der Vereinbarung, die üblicherweise vor Beginn der Mediation getroffen wird:

"Der Mediator wahrt strikte Unparteilichkeit sowie Verschwiegenheit und hat kein eigenes Interesse an dem Ausgang des Verfahrens. Er hat in dieser Sache keinen der Beteiligten zuvor rechtsanwaltlich vertreten oder beraten und wird dies auch künftig nicht tun. 

Die Konfliktparteien sind sich einig, dass sie für eine Lösungsfindung selbst verantwortlich sind. Sie streben eine faire und einvernehmliche Lösung an, die ihren beiden Bedürfnissen und Interessen am Besten gerecht wird. Der Mediator wird sie auf diesem Weg nach besten Kräften unterstützen."  
Bei Konflikten in Familien, wie z.B. bei Trennungen, Umgang oder bei Kindschaftskonflikten, im Zusammenhang mit Erbfällen, in der Erbengemeinschaft bei der Erbauseinandersetzung, auf der Arbeit, im Verein und darüber hinaus in allen Gebieten, in denen eine freiwillige, nachhaltige und selbst erarbeitete Lösung für alle Seiten zufriedenstellender sowie kosten- und zeitsparender als eine mitunter langwierige gerichtliche Auseinandersetzung ist, bieten wir die Durchführung einer Mediation an. 

Die Mediation erfolgt in vertrauensvoller Atmosphäre und einer ganzheitlichen Betrachtungsweise. Mediation wird dabei als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren verstanden, bei dem Parteien mit Hilfe eines unabhängigen Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Rechtsanwalt Dr. Müller verfügt über langjährige Erfahrung und eine fundierte Ausbildung im Umfang von 200 Stunden.
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