Aus der Vereinbarung, die üblicherweise vor Beginn der Mediation getroffen wird:
"Der Mediator wahrt strikte Unparteilichkeit sowie Verschwiegenheit und hat kein eigenes Interesse an dem Ausgang des Verfahrens. Er hat in dieser Sache keinen der Beteiligten zuvor rechtsanwaltlich vertreten oder beraten und wird dies auch künftig nicht tun.
Die Konfliktparteien sind sich einig, dass sie für eine Lösungsfindung selbst verantwortlich sind. Sie streben eine faire und einvernehmliche Lösung an, die ihren beiden Bedürfnissen und Interessen am Besten gerecht wird. Der Mediator wird sie auf diesem Weg nach besten Kräften unterstützen."